Registrierkassen nicht außer Betrieb nehmen!
An alle Nutzer von Registrierkassen: Bitte die Registrierkassen während des vorrübergehenden Ausnahmezustandes aufgrund der Corona-Epidemie nicht außer Betrieb nehmen!
Im österreichischen Bundesministerium für Finanzen (BMF) häufen sich Anfragen von UnternehmerInnen, ob bei Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen außer Betrieb zu nehmen sind.
Die Antwort ist ganz klar „NEIN“! Das BMF beantwortet diese Anfragen dahingehend, dass bei vorübergehenden Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb). Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen.